Der Frühling bringt bei der SG Balve/Garbeck traditionell die Zeit der Jahreshauptversammlung. In diesem Jahr treffen sich alle Mitglieder am Freitag, 17. April, um 20 Uhr im Wirtshaus Syré. Ab 18 Uhr findet an gleicher Stelle die Jugendversammlung statt, in der Jugendliche ab 14 Jahren sowie volljährige Jugendsportler ihr Stimmrecht wahrnehmen können.
Die Tagesordnung beginnt mit der Ehrung langjähriger Mitglieder. Anschließend folgen die Berichte des Vorsitzenden, des Geschäftsführers sowie der Übungsleiter aus den Bereichen Senioren, Jugend und Alte Herren, bevor der Kassenbericht und die Entlastung des Vorstandes auf dem Programm stehen. Doch in diesem Jahr endet die Versammlung nicht bei der Routine.
Ein zentrales Thema des Abends ist die geplante Satzungsänderung, über die die Mitglieder abstimmen werden. Der Verein möchte seine Führungsstruktur modernisieren und zukunftsfest aufstellen. Kern der Reform ist eine zweigliedrige Vorstandsstruktur: Künftig sollen fünf Vorstandsmitglieder gemäß § 26 BGB den Verein nach außen vertreten – bisher waren es vier. Alle werden für zwei Jahre gewählt.
Ergänzt wird die Spitze durch eine zweite Ebene: weitere Vorstandsmitglieder als Teamleiter übernehmen operative Verantwortung in klar definierten Arbeitsbereichen – von Kommunikation, Medien und Events über Finanzwesen bis hin zu Jugend-, Senioren- und AH-Sport sowie Freizeit- und Gesundheitssport. Die meisten dieser Positionen werden für ein Jahr besetzt, die sportbezogenen Teamleitungen für zwei Jahre. Dieses Modell soll Zuständigkeiten klarer bündeln, mehr Mitglieder in Verantwortung einbinden und den Vorstand insgesamt handlungsfähiger machen. Die neue Satzung liegt zur Einsicht in den Vereinsheimen aus.
Besondere Aufmerksamkeit verdient ein weiterer Tagesordnungspunkt: die Verabschiedung eines Schutzkonzepts gegen interpersonelle und sexualisierte Gewalt. Sportvereine sind Orte der Gemeinschaft, der Begegnung und des Vertrauens – und genau das macht sie zu Räumen, in denen auch Machtgefälle entstehen können. Körperliche oder seelische Grenzverletzungen, Machtmissbrauch oder übergriffiges Verhalten: Das sind Risiken, die auch im Vereinssport nicht ignoriert werden dürfen, insbesondere wenn Kinder und Jugendliche beteiligt sind.
Mit dem neu erarbeiteten Schutzkonzept stellt sich die SG Balve/Garbeck dieser Verantwortung. Ziel ist es, eine sichere Umgebung für alle Mitglieder zu schaffen, präventiv gegen Grenzverletzungen vorzugehen und im Verdachtsfall handlungsfähig zu sein. Der Verein möchte damit nicht nur seiner Fürsorgepflicht nachkommen, sondern auch ein deutliches Zeichen setzen, dass er den Schutz seiner Mitglieder ernstnimmt. Dass ein solches Konzept zunehmend auch zur Grundvoraussetzung für die finanzielle Förderung von Sportvereinen wird, unterstreicht die gesellschaftliche Relevanz dieses Schritts.
Die Jahreshauptversammlung 2026 ist mehr als ein Pflichttermin – sie ist eine echte Gestaltungsmöglichkeit. Wer Anträge einbringen möchte, muss diese bis zum 11. April 2026 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Jonathan Gruschka einreichen (E-Mail: gruschka.jonathan@gmail.com). Der Vorstand freut sich auf eine rege Beteiligung – denn ein Verein lebt von seinen Mitgliedern.
👉Hier die offizielle Einladung👈
Der Frühling bringt bei der SG Balve/Garbeck traditionell die Zeit der Jahreshauptversammlung. In diesem Jahr treffen sich alle Mitglieder am Freitag, 17. April, um 20 Uhr im Wirtshaus Syré. Ab 18 Uhr findet an gleicher Stelle die Jugendversammlung statt, in der Jugendliche ab 14 Jahren sowie volljährige Jugendsportler ihr Stimmrecht wahrnehmen können.
Die Tagesordnung beginnt mit der Ehrung langjähriger Mitglieder. Anschließend folgen die Berichte des Vorsitzenden, des Geschäftsführers sowie der Übungsleiter aus den Bereichen Senioren, Jugend und Alte Herren, bevor der Kassenbericht und die Entlastung des Vorstandes auf dem Programm stehen. Doch in diesem Jahr endet die Versammlung nicht bei der Routine.
Ein zentrales Thema des Abends ist die geplante Satzungsänderung, über die die Mitglieder abstimmen werden. Der Verein möchte seine Führungsstruktur modernisieren und zukunftsfest aufstellen. Kern der Reform ist eine zweigliedrige Vorstandsstruktur: Künftig sollen fünf Vorstandsmitglieder gemäß § 26 BGB den Verein nach außen vertreten – bisher waren es vier. Alle werden für zwei Jahre gewählt.
Ergänzt wird die Spitze durch eine zweite Ebene: weitere Vorstandsmitglieder als Teamleiter übernehmen operative Verantwortung in klar definierten Arbeitsbereichen – von Kommunikation, Medien und Events über Finanzwesen bis hin zu Jugend-, Senioren- und AH-Sport sowie Freizeit- und Gesundheitssport. Die meisten dieser Positionen werden für ein Jahr besetzt, die sportbezogenen Teamleitungen für zwei Jahre. Dieses Modell soll Zuständigkeiten klarer bündeln, mehr Mitglieder in Verantwortung einbinden und den Vorstand insgesamt handlungsfähiger machen. Die neue Satzung liegt zur Einsicht in den Vereinsheimen aus.
Besondere Aufmerksamkeit verdient ein weiterer Tagesordnungspunkt: die Verabschiedung eines Schutzkonzepts gegen interpersonelle und sexualisierte Gewalt. Sportvereine sind Orte der Gemeinschaft, der Begegnung und des Vertrauens – und genau das macht sie zu Räumen, in denen auch Machtgefälle entstehen können. Körperliche oder seelische Grenzverletzungen, Machtmissbrauch oder übergriffiges Verhalten: Das sind Risiken, die auch im Vereinssport nicht ignoriert werden dürfen, insbesondere wenn Kinder und Jugendliche beteiligt sind.
Mit dem neu erarbeiteten Schutzkonzept stellt sich die SG Balve/Garbeck dieser Verantwortung. Ziel ist es, eine sichere Umgebung für alle Mitglieder zu schaffen, präventiv gegen Grenzverletzungen vorzugehen und im Verdachtsfall handlungsfähig zu sein. Der Verein möchte damit nicht nur seiner Fürsorgepflicht nachkommen, sondern auch ein deutliches Zeichen setzen, dass er den Schutz seiner Mitglieder ernstnimmt. Dass ein solches Konzept zunehmend auch zur Grundvoraussetzung für die finanzielle Förderung von Sportvereinen wird, unterstreicht die gesellschaftliche Relevanz dieses Schritts.
Die Jahreshauptversammlung 2026 ist mehr als ein Pflichttermin – sie ist eine echte Gestaltungsmöglichkeit. Wer Anträge einbringen möchte, muss diese bis zum 11. April 2026 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Jonathan Gruschka einreichen (E-Mail: gruschka.jonathan@gmail.com). Der Vorstand freut sich auf eine rege Beteiligung – denn ein Verein lebt von seinen Mitgliedern.
👉Hier die offizielle Einladung👈