1919 - 1940
1941 - 1960
1961 - 1980
1980 - 1990
1991 - 1998
Werbeformen
SG 1
SG 2
SG 3
Jugend
Kunstrasenpatenschaft
Baustein-Verkauf
Pin-Verkauf
Pressemitteilungen
Turnierbestimmungen DFB-Ü 40-Cup 2007

Turnierbestimmungen

1. Grundsätze

Soweit diese Bestimmungen keine Abweichungen vorsehen, wird nach den internationalen Fußball-Regeln der FIFA, der Satzung und den Ordnungen sowie den Durchführungsbestimmungen des DFB gespielt.

2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur Mitgliedsvereine des DFB. Die Spieler müssen sich vor Turnierbeginn durch einen Spielerpass / Lichtbildausweis legitimieren und vor dem 01.01.1968 geboren wurden. Die Kontrolle der Spielberechtigung erfolgt durch die Turnierleitung. Die Spielberechtigung ist durch Vorlage einer vom zuständigen Landesverband beglaubigten Spielberechtigungsliste nachzuweisen. Die Spielberechtigungsliste ist dem DFB spätestens 14 Tage vor Turnierbeginn zu übermitteln.

3. Anzahl der Spieler
Eine Mannschaft besteht aus maximal 16 Spielern, einschließlich Torhüter, von denen sich 11 (einschließlich Torhüter) gleichzeitig auf dem Spielfeld befinden dürfen. Der Mannschaftskader muss der Turnierleitung spätestens beim „Technical Meeting“ auf einem Spielberichtsbogen unter Vorlage der aktuellen Spielberechtigungsliste (siehe 2) mitgeteilt werden. Alle Spieler des Kaders können während eines Spiels eingesetzt bzw. eingewechselt werden.

4. Turniermodus
In der Vorrunde wird in zwei Gruppen mit je fünf Mannschaften nach dem Modus Jeder gegen Jeden gespielt. Der Sieger eines Gruppenspiels erhält drei Punkte, bei Unentschieden erhalten beide Mannschaften je einen Punkt. Besteht zwischen zwei oder mehr Mannschaften nach den Gruppenspielen Punktgleichheit, entscheidet a) die Tordifferenz über die Platzierung. Ist auch diese gleich, entscheiden b ) die mehr erzielten Tore. Besteht auch dann noch Gleichheit, zählt c ) das im direkten Vergleich erzielte Ergebnis. Falls dann noch erforderlich, entscheidet d ) ein Strafstoßschießen. Die Gruppenersten und -zweiten erreichen das Halbfinale. Die Sieger der beiden Halbfinals bestreiten das Finale. Die Verlierer der beiden Halbfinals bestreiten das Spiel um Platz 3.

5. Spieldauer
Die Spielzeit beträgt 2 x 15 Minuten. Enden die Spiele der Finalrunde unentschieden, erfolgt die Entscheidung durch ein Strafstoßschießen (s. nachfolgend). Jedes Spiel beginnt mit dem Anstoß der im Spielplan erstgenannten Mannschaft.

6. Spielentscheidung durch Strafstoßschießen
Beide Mannschaften haben abwechselnd je fünf Torschüsse auszuführen. Die Mannschaft, die zu Spielbeginn Anstoß hatte, führt den ersten Torschuss aus. Nachschießen, gleichgültig, ob der Ball vom Torhüter abgewehrt wird oder vom Torpfosten bzw. der Querlatte zurückprallt, ist nicht erlaubt. Wenn beide Mannschaften nach Ausführung von je fünf Torschüssen die gleiche Anzahl von Toren erzielt haben, werden die Torschüsse in der gleichen Reihenfolge fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat.

7. Verwarnung und Feldverweis
Der Schiedsrichter kann einen Spieler verwarnen und in schweren Verstößen auf Dauer (Gelb/Rote bzw. Rote Karte) des Spielfeldes verweisen. Bei einer Gelb/Roten Karte ist der bestrafte Spieler automatisch für das nächste Turnierspiel gesperrt.
Bei einer Roten Karte entscheidet die Turnierleitung nach der Schwere des Vergehens über die Dauer der Sperre (mindestens aber ein Spiel) und eine Meldung an die Rechtsinstanz des zuständigen Mitgliedsverbandes.

8. Turnierleitung
Die Turnierleitung besteht aus 3 Personen (1 Vertreter des Ausrichters und 2 Beauftragte des DFB) und ist für die endgültigen Entscheidungen von im Reglement nicht vorgesehenen Fällen zuständig. Die Anordnungen der Turnierleitung sind für alle Beteiligten verbindlich. Eine Protest- oder Einspruchsmöglichkeit besteht weder gegen Entscheidungen der Schiedsrichter noch gegen solche der Turnierleitung. Die Turnierleitung ist mit 2 Personen beschlussfähig.

9. Schiedsrichter
Die Einteilung der Schiedsrichter erfolgt durch den DFB. Jedes Spiel wird von einem Schiedsrichter und zwei Assistenten geleitet.

10. Ausstattung der Mannschaften
Jede Mannschaft muss über zwei verschiedenfarbige Sätze Trikots verfügen und hat dem DFB diese 7 Tage vor Turnierbeginn zu melden. Bei gleicher Spielkleidung hat die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft die Spielkleidung zu wechseln.

11. Ausrüstung der Spieler
Ein Spieler darf keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder für einen anderen Spieler gefährlich sind (einschließlich jeder Art von Schmuck). Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus Trikot, Hose, Strümpfen (Stutzen), Schienbeinschützern und Fußbekleidung.

12. Abseits
Die Abseitsregel gemäß der Regel 11 der Fußball-Regeln bleibt bestehen.

13. Spielfeld
Die Spiele werden auf einem den Fußballregeln entsprechenden Kunststoffrasen-Spielfeld (Großspielfeld) ausgetragen.

14. Auswechslungen
Ein Spielerwechsel ist nur während einer Spielunterbrechung erlaubt. Die Spieler können nach einer Auswechslung wieder eingewechselt werden.

15. Rückpass zum Torwart
Die „Rückpass-Regel“ gemäß der Regel 12 der Fußball-Regeln bleibt bestehen.

Stand: 31.08.2007

Quelle: Deutscher Fußball-Bund (
www.dfb.de)

Zugriffe heute: 2 - gesamt: 768.



Bei Fehlern auf dieser Seite bitten wir um eine kurze Benachrichtigung | mail(at)sg-balve-garbeck.de

Spielplan DFB-Ü 40-Cup 2007